16. März 2023
Vorbeugende Massnahmen gegen die Vogelgrippe
Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz und in fast ganz Europa vermehrt aufgetreten ist, verlängert das BLV die schweizweiten Massnahmen zu deren Eindämmung mindestens bis am 30. April 2023. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern, deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide.
Die gleichen einschneidenden Massnahmen in der Geflügelhaltung gelten weiterhin in der ganzen Schweiz.
Medienmitteilung - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen