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Gemeinde Thusis
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  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
26. März 2020

Planungszone

Es wird eine Planungszone über den Ortskern Thusis (mit den Gebieten Altdorf, Neudorf und Im Feld) inkl. dem angrenzenden Bahnhofsgebiet sowie über das Siedlungsgebiet der Fraktion Mutten gemäss beigefügten Situationsplänen zwecks Überprüfung und Revision der rechtskräftigen Ortsplanungen mit folgendem Wortlaut erlassen:

Gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeinderat Thusis anlässlich seiner Sitzung vom 02.03.2020 im Hinblick auf die Totalrevision der Ortsplanung eine Planungszone über die den Ortskern Thusis (inkl. Bahnhofgebiet) sowie über das gesamte Siedlungsgebiet der Fraktion Mutten erlassen. In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen Planungen und Vorschriften widersprechen. Die Anordnung der Planungszone gilt ab sofort bis zum Inkrafttreten der revidierten Ortsplanung, längstens während zwei Jahren. Vorbehalten bleibt eine Verlängerung der Planungszone mit Zustimmung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS). Der Erlass dieser Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde nach Art. 101 KRG an die Regierung angefochten werden. Der genaue Perimeter der Planungszone kann während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei von Thusis mit telefonischer Voranmeldung, 081 650 09 30, eingesehen werden.

Gemeinde Thusis