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Gemeinde Thusis
Öffnungs­zeiten
  • Schalter
  • Montag, Mittwoch und Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag geschlossen.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
  • Telefonische Auskünfte
  • Montag – Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
Kanzlei

Einbür­ger­ungen

Ihre Ansprechspartner

Mauro Heinisch

Dienstleistungen / Zuständigkeiten

  • Überprüfung des Einbürgerungsgesuchs
  • Korrespondenz zwischen den Gesuchstellern und der Einbürgerungskommission
  • Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen

Informationen zum Einbürgerungsprozess

Das Gesuch um ordentliche Einbürgerung muss dem Amt für Migration und Zivilrecht, Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht eingereicht werden. Nach Prüfung Ihres Gesuchs durch den Kanton, gelangt dieses zum Einwohneramt der Gemeinde Thusis und wird erneut geprüft. Sie erhalten brieflich einen Termin für das Einbürgerungsgespräch, zusammen mit verschiedenen Unterlagen um sich vorzubereiten.

Die Einbürgerungskommission überprüft mittels Einbürgerungsgespräch die Integration und die Kenntnisse Ihres neuen Heimatorts. Es werden zudem schriftlich die Grundlagenkenntnisse der politischen, geografischen, historischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz, des Kantons und der Gemeinde überprüft. Nach dem Gespräch gibt die Einbürgerungskommission eine Empfehlung zuhanden des Gemeinderats ab, welcher dann über die Zusicherung oder Verweigerung des Gemeindebürgerrechts entscheidet.

Detailinformationen zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung für Ausländische Staatsangehörige sowie Schweizer Bürger finden Sie in unserer Infobox. Weitere Formulare und Merkblätter entnehmen Sie bitte direkt der Internetseite vom Amt für Migration und Zivilrecht, Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht.

Einbürgerungskommission

Die Einbürgerungskommission überprüft die Integrität der Personen, welche das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen. Die eingereichten Unterlagen werden kontrolliert und durch Referenzauskünfte ergänzt. Die Kommission überprüft die Einbürgerungsvoraussetzungen mittels schriftlichem und mündlichem Test und gibt dem Gemeinderat eine Empfehlung zur Erteilung oder Verweigerung des Bürgerrechts ab.

Die Kommission besteht aus sechs Mitgliedern, zwei davon sind ebenfalls Mitglieder des Gemeinderates, wovon einer Vorsitzender der Einbürgerungskommission ist. Zwei andere Mitglieder sind Angestellte der Gemeindeverwaltung Thusis, welche nach Eingang des Gesuchs für die Korrespondenz zwischen dem Gesuchsteller und der Kommission verantwortlich sind. Die beiden anderen Mitglieder gehören zur Bürgerlichen Genossenschaft Thusis (ehemalige Bürgergemeinde Thusis), wovon einer der beiden als Stellvertreter der Kommission fungiert. Die Kommission konstituiert sich selbst und wählt das Präsidium aus ihrer Mitte. Die Einbürgerungskommission ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

Mitglieder

Josef Nauer, Vorsitz
Hans Peter Conrad
Mauro Heinisch
Sabrina Hirschi
Veselin Stjepanovic