Der Gemeinderat besteht aus dem Gemeindeammann als Vorsitzendem, dem Vizegemeindeammann und fünf weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst und wählt den Vize-Gemeindeammann.
Der Gemeindekanzlist oder seine Stellvertretung nehmen an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teil.
Der Gemeindeammann beruft den Gemeinderat so oft wie nötig ein. Auf Verlangen von zwei Mitgliedern hat der Gemeindeammann eine ausserordentliche Sitzung einzuberufen.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
Der Gemeinderat ist die oberste vollziehende Behörde der Gemeinde. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht, durch die Gemeindeverfassung oder sonstige Gemeindeerlasse einem anderen Organ übertragen sind. Der Gemeindeammann vertritt die Gemeinde im Innern und nach aussen.
Gemeinderat Amtsperiode 2025 – 2027
Gemeindeammann
Gemeindeführung & Finanzen
Remi Crameri, Die Mitte
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Gemeinderat
Sicherheit & Gesellschaft
Leo Bassy, SVP (Vize-Gemeindeammann)
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Volkswirtschaft
René Frauenfelder, Die Mitte
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Bildung
Marlene Hürlimann, parteilos
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Raum & Umwelt
Patrick Oppliger, SVP
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Bau & Mobilität
Veselin Stjepanovic, Die Mitte
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Gesundheit & Soziales
René Stutz, parteilos
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Gerne nehmen wir Anfragen an den Gemeinderat auch unter kanzlei@thusis.ch entgegen.