Der Gemeinderat bedauert die angekündigte Schliessung der Papeterie Roth sehr. Ein traditionsreiches Fachgeschäft im Dorf zu verlieren, ist für die Gemeinde bedauerlich.
Im Verlauf des Jahres 2025 sowie zuletzt in der vergangenen Woche fanden mehrere persönliche Gespräche sowie schriftliche Kontakte zwischen Vertretern der Gemeinde und der Papeterie Roth statt. In sämtlichen Austauschen wurde seitens der Gemeinde klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem regionalen Anbieter besteht. Der Erhalt lokaler Betriebe und einer lebendigen Dorfstruktur ist dem Gemeinderat ein wichtiges Anliegen.
Gleichzeitig ist die Gemeinde verpflichtet, bei wiederkehrenden und volumenrelevanten Beschaffungen die gesetzlichen Vorgaben des Beschaffungs- und Vergabereglements einzuhalten und öffentliche Mittel wirtschaftlich einzusetzen. Preisunterschiede sind daher sachlich zu prüfen und zu berücksichtigen.
Es wurde seitens der Gemeinde nie kommuniziert, dass künftig keine Bestellungen mehr bei der Papeterie Roth erfolgen würden. Festgehalten wurde vielmehr, dass jede Beschaffung im Zeitpunkt der Auslösung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, der Wirtschaftlichkeit und der jeweiligen Angebote zu beurteilen ist. Ob und in welchem Umfang Bestellungen erfolgen, hängt somit von den konkreten Angeboten und deren Marktgerechtigkeit ab.
Auch im Jahr 2025 erfolgten weiterhin Bestellungen im fünfstelligen Bereich bei der Papeterie Roth, darunter die Grossbestellung für das Schuljahr 2025/26 sowie laufende Beschaffungen im täglichen Bedarf.
In ihrer eigenen Mitteilung zur Schliessung weist die Papeterie Roth darauf hin, dass der Betrieb seit mehreren Jahren mit wirtschaftlichen Herausforderungen und Defiziten konfrontiert war. In den Gesprächen wurde ebenfalls deutlich, dass die wirtschaftliche Situation des Betriebs von mehreren Faktoren geprägt ist und nicht isoliert auf einzelne Beschaffungsentscheide der Gemeinde zurückgeführt werden kann.
Vor diesem Hintergrund weist der Gemeinderat den Vorwurf zurück, die Gemeinde Thusis habe die Schliessung verursacht. Die Einhaltung der gesetzlichen Beschaffungsvorgaben und der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern entsprechen der gesetzlichen Pflicht und Verantwortung gegenüber der Bevölkerung.
Die Entscheidung zur Geschäftsaufgabe ist letztlich eine unternehmerische Entscheidung. Der Gemeinderat respektiert diese, sieht jedoch keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der gesetzeskonformen Beschaffungspraxis der Gemeinde und der angekündigten Schliessung.
Gemeinderat Thusis