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Gemeinde Thusis
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24. September 2020

«Gemeinde-Initiative Stop 5G in Thusis» – Beschluss des Gemeinderates

Beschluss des Gemeinderates Thusis vom 14. September 2020 in Sachen Zustandekommen und Gültigkeit der «Gemeinde-Initiative Stop 5G in Thusis»:

  1. Die «Gemeinde-Initiative Stop 5G in Thusis» ist im Sinne der Erwägungen formell zustande gekommen.
  2. Die Ziffern 1 und 2 des Initiativbegehrens werden für ungültig erklärt.
  3. Die Ziffer 3 des Initiativbegehrens wird für gültig erklärt.
  4. Gegen diesen Entscheid des Gemeinderats kann gemäss Art. 57 Abs. 1 lit. b und Art. 60 Abs. 2 VRG innert 10 Tagen nach der Publikation (bis zum 5. Oktober 2020, Datum des Poststempels) Verfassungsbeschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, eingereicht werden. Diese hat die Begründung und das Rechtsbegehren zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
  5. Mitteilung an:
    – Initianten (per Einschreiben)
    – amtliches Publikationsorgan (im Dispositiv)

Der Wortlaut des Beschlusses des Gemeinderates kann auf der  Gemeindekanzlei bis zum
5. Oktober 2020 eingesehen werden.

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