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Gemeinde Thusis
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Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
14. Januar 2021

Hundesteuer 2021

Die Hundehalter erhalten aufgrund der uns bis 31. Januar 2021 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer. Neuhundehalter, Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind jeweils zwingend der Gemeindeverwaltung sowie AMICUS (früher ANIS) zu melden.

Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CHF 180.00. Steuerbefreit sind Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden, Lawinenhunde, Katastrophenhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde, Herdenschutzhunde sowie Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung des Kantons Graubünden.

Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können gemäss kantonalem Veterinärgesetz geahndet werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website  oder www.amicus.ch.

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