Grosse Schneemengen auf Dächern können schnell zu einer Gefahr werden. Gerät der Schnee ins Rutschen oder bilden sich Eiszapfen, sind Verletzungen bei Menschen oder Schäden an Autos möglich.
Es gibt zwar keine generelle Regelung zur Haftung bei Dachlawinen, jedoch müssen Hauseigentümer grundsätzlich dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr ausgeht. Das gilt auch für Gebäude, die vermietet werden. Wird dieser Pflicht nicht Folge geleistet, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Zu den Schutzmassnahmen gehört in erster Linie die Anbringung von Schneestoppern oder Schneeauffanggittern auf den Gebäudedächern. Bei schwankenden Temperaturen und mangelhafter Gebäudeisolation bilden sich an Dächern gerne gefährliche Eiszapfen. Verstopfte Regenrinnen begünstigen dieses Phänomen. Bei grosser Gefahr sollte der Immobilienbesitzer ausserdem die Räumung des Daches durch entsprechende Fachpersonen veranlassen und den Bereich darunter vorsorglich absperren.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Gemeinde Thusis