#preloader { display: none }
Gemeinde Thusis
Öffnungs­zeiten
  • Schalter
  • Montag, Mittwoch und Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag geschlossen.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
  • Telefonische Auskünfte
  • Montag – Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 079 432 35 25
27. Mai 2021

Allgemeinverfügung betreffend Bildüberwachung mit Personenidentifikation bei der Schulanlage Compogna am Schulweg 6 und 8 in Thusis

Der Gemeinderat Thusis erwägt, gestützt auf Art. 3a und 3b des kantonalen Datenschutzgesetzes folgende Allgemeinverfügung betreffend Bildüberwachung mit Personenidentifikation bei der Schulanlage Compogna am Schulweg 6 und 8 in Thusis zu erlassen:

1.     Die Schulanlage Compogna am Schulweg 6 und 8 in Thusis wird zur Vermeidung von unsachgemässer Entsorgung von Abfällen, Verschmutzungen und Vandalenakten sowie zur Durchsetzung des Betretungsverbots mit Videokameras überwacht, die eine Personen- bzw. Fahrzeugidentifikation erlauben.

2.  Überwacht wird das Areal der Schulanlage Compogna am Schulweg 6 und 8 auf Parzelle Nr. 145 zwischen Schulweg und Sportplatzweg in Thusis. Die Standorte und die Überwachungsbereiche der Videokameras können der begründeten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde eingesehen werden.

3.  Die Bildüberwachung mit Personenidentifikation erfolgt das ganze Jahr ganztägig (24 Stunden, 365 Tage).

4.  Bei den Zutrittsorten zum überwachten Areal Schulweg 6 und 8 wird ausserhalb des überwachten Areals gut sichtbar mit Piktogrammen auf die Videoüberwachung und die zuständige Stelle hingewiesen.

5.  Als zuständige Stelle für die Bildüberwachung wird die Schule Thusis bezeichnet.

6.  Die Videoaufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn unsachgemässe Entsorgung von Abfällen, Verschmutzungen, Vandalenakte oder Zuwiderhandlungen des Betretungsverbots festgestellt wurden. Zugriffsberechtigt sind folgende Personen:

  • Schulleiter (derzeit Claudio Caluori)
  • Leiter Betriebe (derzeit Patrik Trepp)
  • Leiter Kanzlei (derzeit Hubertus Fanti)

7.  Die Datensicherheit wird durch folgende Massnahmen gewährleistet:

  • Die Übermittlung der Daten zur Bildaufzeichnung bei der Schulanlage Compogna erfolgt via Glasfaserkabel.
  • Übermittlung und Bildaufzeichnung sind durch Passwort vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt.
  • Die Löschung der Bildaufzeichnungen erfolgt nach sieben Tagen automatisch, soweit eine Aufnahme nicht für ein Strafverfahren
  • (inkl. Verwaltungsstrafverfahren) benötigt wird.
  • Die eingesetzte Videotechnologie protokolliert die Überwachungszeiten und den Zugriff auf Aufzeichnungen. Beim Zugriff auf die Aufzeichnungen sind der Grund der Einsichtnahme, die Einsicht nehmende Person und das eingesehene Bildmaterial anzugeben. Die Protokolldaten werden elektronisch mindestens 5 Jahr lang gespeichert.

8.  Diese Allgemeinverfügung gilt höchstens für fünf Jahre.

Von der Allgemeinverfügung betroffene Personen können innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Gemeinderat Thusis Einwendungen gegen die Allgemeinverfügung erheben.

Gemeinde Thusis