Der Gemeinderat Thusis erwägt, gestützt auf Art. 3a und 3b des kantonalen Datenschutzgesetzes folgende Allgemeinverfügung betreffend Bildüberwachung mit Personenidentifikation bei der Sammelstelle Werkhof am Übernollaweg 14 in Thusis zu erlassen:
1. Die Sammelstelle Werkhof am Übernollaweg 14 in Thusis wird zur Vermeidung von unsachgemässer Entsorgung von Abfällen und zur Vermeidung von Vandalenakten mit Videokameras überwacht, die eine Personen- bzw. Fahrzeugidentifikation erlauben.
2. Überwacht wird das Areal der Sammelstelle Werkhof auf Parzelle Nr. 580 zwischen Übernollaweg und dem Wald Richtung Nolla in Thusis. Die Standorte und die Überwachungsbereiche der Videokameras können der begründeten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde eingesehen werden.
3. Die Bildüberwachung mit Personenidentifikation erfolgt das ganze Jahr ganztägig (24 Stunden, 365 Tage).
4. Beim Zutrittsort zum überwachten Areal vom Übernollaweg wird ausserhalb des überwachten Areals gut sichtbar mit Piktogrammen auf die Videoüberwachung und die zuständige Stelle hingewiesen.
5. Als zuständige Stelle für die Bildüberwachung wird der Forst- und Werkbetrieb Thusis bezeichnet.
6. Die Videoaufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn eine unsachgemässe Entsorgung oder ein Vandalenakt festgestellt wurde. Zugriffsberechtigt sind folgende Personen:
- Leiter Betriebe (derzeit Patrik Trepp)
- Leiter Forst (derzeit Philip Christen)
- Leiter Kanzlei (derzeit Hubertus Fanti)
7. Die Datensicherheit wird durch folgende Massnahmen gewährleistet:
- Die Übermittlung der Daten zur Bildaufzeichnung beim Forst- und Werkbetrieb Thusis erfolgt via Glasfaserkabel.
- Übermittlung und Bildaufzeichnung sind durch Passwort vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt.
- Die Löschung der Bildaufzeichnungen erfolgt nach sieben Tagen automatisch, soweit eine Aufnahme nicht für ein Strafverfahren (inkl. Verwaltungsstrafverfahren) benötigt wird.
- Die eingesetzte Videotechnologie protokolliert die Überwachungszeiten und den Zugriff auf Aufzeichnungen. Beim Zugriff auf die Aufzeichnungen sind der Grund der Einsichtnahme, die Einsicht nehmende Person und das eingesehene Bildmaterial anzugeben. Die Protokolldaten werden elektronisch mindestens 5 Jahr lang gespeichert.
8. Diese Allgemeinverfügung gilt höchstens für fünf Jahre.
Von der Allgemeinverfügung betroffene Personen können innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Gemeinderat Thusis Einwendungen gegen die Allgemeinverfügung erheben.
Gemeinde Thusis