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Gemeinde Thusis
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10. Juni 2021

Allgemeinverfügung betreffend mobile Bildüberwachung mit Personenidentifikation bei den Abfallsammelstellen in Thusis

Der Gemeinderat Thusis erwägt, gestützt auf Art. 3a und 3b des kantonalen Datenschutzgesetzes folgende Allgemeinverfügung betreffend Bildüberwachung mit Personenidentifikation bei den Abfallsammelstellen in der Gemeinde Thusis zu erlassen:

1. Die Abfallsammelstellen in der Gemeinde Thusis werden zur Vermeidung von unsachgemässer Entsorgung von Abfällen und zur Vermeidung von Vandalenakten regelmässig mit mobilen Videokameras überwacht, die eine Personen- bzw. Fahrzeugidentifikation erlauben.

Die Standorte und die Überwachungsbereiche der Videokameras können der begründeten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde eingesehen werden.

2. Die Bildüberwachung mit Personenidentifikation kann das ganze Jahr ganztägig (24 Stunden, 365 Tage) erfolgen.

3. Bei den Zutrittsorten zum überwachten Areal der verschiedenen Abfallsammelstellen wird ausserhalb des überwachten Areals gut sichtbar mit Piktogrammen auf die Videoüberwachung und die zuständige Stelle hingewiesen.

4. Als zuständige Stelle für die Bildüberwachung wird der Bereich Betriebe der Gemeinde Thusis bezeichnet.

5. Die Videoaufzeichnungen dürfen nur eingesehen werden, wenn eine unsachgemässe Entsorgung oder ein Vandalenakt festgestellt wurde. Zugriffsberechtigt sind folgende Personen:

  • Leiter Betriebe (derzeit Patrik Trepp)
  • Leiter Forst (derzeit Philip Christen)
  • Leiter Kanzlei (derzeit Hubertus Fanti)

6. Die Datensicherheit wird durch folgende Massnahmen gewährleistet:

  • Übermittlung und Bildaufzeichnung sind durch Passwort vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt.
  • Die Löschung der Bildaufzeichnungen erfolgt nach sieben Tagen automatisch, soweit eine Aufnahme nicht für ein Strafverfahren (inkl. Verwaltungsstrafverfahren) oder das Geltendmachen von zivilrechtlichen Ansprüchen (Schadenersatz) benötigt wird.
  • Die eingesetzte Videotechnologie protokolliert die Überwachungszeiten und den Zugriff auf Aufzeichnungen. Beim Zugriff auf die Aufzeichnungen sind der Grund der Einsichtnahme, die Einsicht nehmende Person und das eingesehene Bildmaterial anzugeben. Die Protokolldaten werden elektronisch mindestens 5 Jahr lang gespeichert.

7. Diese Allgemeinverfügung gilt höchstens für fünf Jahre.

Von der Allgemeinverfügung betroffene Personen können innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation beim Gemeinderat Thusis Einwendungen gegen die Allgemeinverfügung erheben.

Gemeinde Thusis