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Gemeinde Thusis
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Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 079 432 35 25
21. Juli 2021

Feuerwerk am 1. August

Polizeigesetz der Gemeinde Thusis, Art. 16
Das Abbrennen von Feuerwerk (inkl. Knallkörpern) bedarf einer Bewilligung der Gemeinde (Art. 7 Abs. 1 lit. e Brandschutzgesetz). Keine Bewilligung ist für übliche Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel und am Nationalfeiertag erforderlich.

Diese Gesetzesbestimmung bedeutet, dass das Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August und am 31. Dezember bis 24.00 Uhr erlaubt ist. Für die Einhaltung der Gesetzesbestimmung bedankt sich die Gemeinde Thusis auch im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner.

Gemeinde Thusis