Dieses Jahr finden die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2022 bis 2024 in die Gemeindebehörden statt. Gestützt auf Art. 11 der Gemeindeverfassung wird der 28. November 2021 als Wahlsonntag bestimmt.
Es sind gemäss Gemeindeverfassung die folgenden Mitglieder in die Behörden zu wählen:
- Gemeindeammann
- Gemeinderat (6 Mitglieder)
- Schulrat (5 Mitglieder, davon eine Person aus dem Gemeinderat)
- Baubehörde (5 Mitglieder, davon eine Person aus dem Gemeinderat)
- Geschäftsprüfungskommission (5 Mitglieder)
Der Gemeindeammann und alle Mitglieder des Gemeinderates werden zur Wiederwahl antreten.
Gemeindeammann
Capaul Curdin, FDP
Gemeinderat
Casutt Werner, parteilos
Frauenfelder René, BDP
Hürlimann Marlene, parteilos
Nauer Josef, FDP
Rüegg Thomas, FDP
Stjepanovic Veselin, CVP
Schulrat
Vom Schulrat verzichtet Simon Esslinger (FDP) auf eine erneute Wiederwahl. Für eine weitere Amtsperiode stellen sich zur Verfügung:
Berger Hansueli, SP
Derungs Marlis, parteilos
Martin Silvia, CVP
Baubehörde
Von der Baubehörde verzichtet Ruedi Wanner (FDP) auf eine erneute Wiederwahl. Für eine weitere Amtsperiode stellen sich zur Verfügung:
Attenhofer Bryan, FDP
Egger Peter, parteilos
Widmer Robert, BDP
Geschäftsprüfungskommission
Von der Geschäftsprüfungskommission verzichten Michael Jehli (FDP), Martin Liver (FDP), Reto Liver (FDP) und Corina Vonplon (parteilos) auf eine erneute Wiederwahl. Für eine weitere Amtsperiode stellt sich zur Verfügung:
Marugg Michael, CVP
Ablauf
Jede und jeder Stimmberechtigte ist in eine Gemeindebehörde wählbar, wenn ihr bzw. ihm diese Fähigkeit nicht durch Strafurteil entzogen ist (Art. 5 Gemeindeverfassung).
Wer sich von den Stimmberechtigten der Gemeinde Thusis für die Übernahme eines öffentlichen Amtes interessiert, kann sich bis spätestens 24. September 2021 schriftlich bei der Gemeindekanzlei melden oder über Parteien, Vereine oder Gruppierungen melden lassen. Eine Parteizugehörigkeit ist nicht Voraussetzung um ein öffentliches Amt auszuüben. Alle Meldungen müssen Name, Vorname, Adresse, Geburtsjahr, Tätigkeit, Parteizugehörigkeit (wenn vorhanden) und die eigenhändige Unterschrift der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Ebenso muss ersichtlich sein, für welches Amt sich die Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen.
Die Gemeindekanzlei erstellt eine neutrale, nach dem Alphabet geordnete, Kandidatenliste (ohne Fotos) mit allen bis am 24. September 2021 eingegangenen Meldungen. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rückzug der Anmeldungen nicht mehr zulässig. Danach wird diese Liste zusammen mit dem Stimmrechtsausweis und den anderen Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigten zugestellt.
Gemeinde Thusis