#preloader { display: none }
Gemeinde Thusis
Öffnungs­zeiten
  • Schalter
  • Montag, Mittwoch und Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag geschlossen.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
  • Telefonische Auskünfte
  • Montag – Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 079 432 35 25
10. November 2021

Feuerwehrpflichtersatz 2021

Anfangs Dezember werden die Rechnungen für den Feuerwehrpflichtersatz 2021 versandt.

Gemäss Art. 4 Abs. 1 des Feuerwehrgesetztes der Gemeinde Thusis sind in der Regel Männer und Frauen, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben, feuerwehrpflichtig. Der gleiche Grundsatz gilt für Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligungen.

Die Feuerwehrpflicht dauert vom Anfang des Jahres, in dem das 21., bis zum Ende des Jahres, in dem das 45. Altersjahr vollendet wird (Art. 4 Abs. 2).

Feuerwehrpflichtige, die nicht nach Art. 5 von der Pflicht befreit werden, haben eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe zu entrichten (Art. 16 Abs. 1).

Gemäss Art. 5 kann man unter folgenden Voraussetzungen vom Pflichtersatz befreit werden:

  • Gemeindeammann und Gemeinderäte
  • Angehörige der Kantons- und Gemeindepolizei
  • Personen mit nachweisbarer geistiger oder körperlicher Behinderung
  • Alleinerziehende Elternteile von vorschul- oder schulpflichtigen Kindern
  • Lehrlinge und Studenten bis zu einem steuerbaren Jahreseinkommen von CH 14‘000
  • Personen, die in einer kantonal anerkannten Betriebsfeuerwehr aktiven Dienst leisten.

Die Personengruppen lit. d) bis f) haben den Nachweis für die Befreiung von der Ersatzabgabe (Studienbestätigung, IV-Rentenbestätigung etc.) bis spätestens 30. November 2021 auf der Gemeinde Thusis, Finanzen oder finanzen@thusis.ch einzureichen.

Gemeinde Thusis