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Gemeinde Thusis
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Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
13. Januar 2022

Öffentliche Mitwirkungsauflage – Forstprojekt Erstellung einer forstlichen Baute, Waldhütte «Crappasusta»

Ort und Frist der Auflage
Das Auflageprojekt liegt gestützt auf Art. 16 Abs. 1 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG; BR 920.100) vom 13. Januar bis 14. Februar 2022 beim Amt für Wald und Naturgefahren, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie beim Bauamt der Gemeinde Thusis, Untere Gasse 1, 7430 Thusis auf. Akteneinsicht nach telefonischer Voranmeldung unter 081 650 09 45.

Verfügungsbeschränkung
Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projekts auswirkt (Art. 17 Abs. 1 KWaG).

Einsprachen
Legitimation
Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist (Art. 18 Abs. 2 KWaG).

Einwendungen
Es können geltend gemacht werden: Projekteinsprachen, insbesondere Einsprachen gegen das Bauprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen (Art. 18 Abs. 3 lit. a KWaG).

Frist und Adressat
Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.

Auskünfte
Auskünfte zum Auflageprojekt erteilt das Amt für Wald und Naturgefahren, Region Mittelbünden/Moesano, Tiefencastel (Damian Cadotsch, Tel. 081 257 50 26), während den Büroöffnungszeiten.

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