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Gemeinde Thusis
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3. März 2022

Gemeinde Thusis, Verlängerung der Planungszone für den Ortskern Thusis inklusive dem angrenzenden Bahnhofsgebiet sowie für das Siedlungsgebiet der Fraktion Mutten

Anlässlich seiner Sitzung vom 02. März 2020 hat der Gemeinderat von Thusis gestützt auf Art. 27 RPG und Art. 21 KRG (Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden) eine Planungszone für zwei Jahre erlassen. Diese umfasst den Ortskern Thusis (mit den Gebieten Altdorf, Neudorf und Im Feld) inkl. dem angrenzenden Bahnhofsgebiet sowie für das Siedlungsgebiet der Fraktion Mutten. Zweck der Planungszone ist die Überprüfung und Revision der rechtskräftigen Ortsplanungen.

Der Gemeinderat von Thusis hat am 07. Februar 2022 beschlossen, auf Grundlage von Art. 21 KRG die Planungszone um zwei Jahre, also bis am 02. März 2024 zu verlängern. Mit Verfügung vom 25. Februar 2022 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden diesem Begehren zugestimmt.

Für die Planungszone gelten folgende Bestimmungen:

  • In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen.
  • Die Anordnung der Planungszone gilt ab sofort bis zum Inkrafttreten der revidierten Ortsplanung, längstens während zwei Jahren. Vorbehalten bleibt eine weitere Verlängerung der Planungszone mit Zustimmung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS).
  • Die Verlängerung dieser Planungszone kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum mit Planungsbeschwerde bei der Regierung des Kantons Graubünden angefochten werden (Art. 101 KRG).
  • Der genaue Perimeter der Planungszone kann während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Thusis während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
  • Einsprachen und Beschwerden kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

Gemeinde Thusis