Gemäss Beschluss vom 04. April 2022 beabsichtigt der Gemeinderat, das Quartierplanverfahren verbunden mit einer Landumlegung zwecks Regelung der Erschliessung im Gebiet Ober Ruvria einzuleiten.
Gestützt auf Art. 53 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) sowie Art. 65 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und mit Art. 29 ff. der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekannt gegeben:
Beizugsgebiet
Das Quartierplan- und Landumlegungsgebiet umfasst die Parzellen Nrn. 863, 864, 865, 866, 885, 886, 892, 893, 898, 899, 900, 941 und 973 des Grundbuches Thusis.
Zweck der Änderung
Ziel dieses Quartierplan- und Landumlegungsverfahrens ist es, die Erschliessungssituation, die Eigentumsverhältnisse und die Zufahrtsberechtigungen im Gebiet Ober Ruvria neu zu regeln und die Quartierstrasse zu sanieren.
Auflageakten
Plan Beizugsgebiet 1:500
Ort und Frist der Auflage
Die Auflageakten liegen vom 07. April bis 07. Mai 2022 beim Bauamt der Gemeinde Thusis, Untere Gasse 1, 7430 Thusis, auf. Akteneinsicht nach telefonischer Voranmeldung unter 081 650 09 45.
Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplan- und Landumlegungsverfahrens Ober Ruvria und gegen die Abgrenzung des Quartierplan- und Landumlegungsgebietes sind während der öffentlichen Auflage schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinde Thusis