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Gemeinde Thusis
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Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
15. Dezember 2022

Schneeräumung

Betreffend Schneeräumung verweisen wir auf Art. 13 des Polizeigesetzes der Gemeinde Thusis.

Abs. 3: Schnee von privaten Grundstücken darf nicht störend auf öffentlichem Grund, namentlich nicht auf geräumten Verkehrsflächen abgelagert werden.
Abs. 4: Verursacht eine Verletzung der vorstehenden Vorschriften bei der Gemeinde zusätzliche Aufwendungen, so können diese dem Grundeigentümer in Rechnung gestellt werden.
Abs. 5: Die sich beim Winterdienst der Gemeinde ergebende Ablagerung von Schnee und allfälligem Hartstreugut seitlich der öffentlichen Strassen ist von den Strassenanstössern entschädigungslos zu dulden. Die Gemeinde reinigt bei Bedarf nach der Schneeschmelze die von den Ablagerungen tangierten Flächen.

Gemeinde Thusis