Gestützt auf Art. 51 ff des kantonalen Raumplanungsgesetzes vom 6. Dezember 2004 (KRG) und Art. 18 der kantonalen Raumplanungsverordnung vom 24. Mai 2005 (KRVO) verbunden mit Art. 68 f. des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 31 f. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Auflage der Quartierplanung samt Landumlegung Ober Ruvria statt.
Es werden folgende Planungsmittel öffentlich aufgelegt: (Falls aus Datenschutz möglich, sind die Dokumente verlinkt.)
Auflageakten
– Quartierplanvorschriften mit Anhängen
Anhang 1: Kostenverteiler
Anhang 2: Plan Anstosslänge
Anhang 3: Bestandestabelle
Anhang 4: Neuzuteilungstabelle
Anhang 5: Bericht und Behandlung des Grundbuches
Anhang 6: Grundbuchauszüge
– Quartierplanperimeter 1:500
– Erschliessungsplan 1:500
– Bestandesplan 1:500
– Neuzuteilungsplan 1:500
Auflage zur Orientierung
Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB)
Auflagefrist
19. Mai 2023 bis 18. Juni 2023
Auflageort/Zeit
Bauamt, Gemeinde Thusis, nach telefonischer Terminvereinbarung (081 650 09 45)
Einsprachen gegen den Entwurf des Quartierplans samt Auflageakten sowie gegen die Landumlegung (Altbestand und Neuzuteilung) Ober Ruvria sind während der öffentlichen Auflage schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Der Gemeinderat