Die Hundehalter erhalten aufgrund der uns bis 4. März 2024 vorliegenden Informationen eine Rechnung für die jährliche Hundesteuer. Neuhundehalter, Adressänderungen, Halterwechsel und Ableben des Hundes sind jeweils zwingend im AMICUS (früher ANIS) zu mutieren.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CHF 180.00. Steuerbefreit sind Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden, Lawinenhunde, Katastrophenhunde, Blindenführ- und Gehörlosenhunde, Herdenschutzhunde sowie Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung des Kantons Graubünden.
Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei AMICUS registriert werden. Widerhandlungen gegen diese Vorschriften können gemäss kantonalem Veterinärgesetz geahndet werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage https://thusis.ch/finanzen/hundesteuer/ oder www.amicus.ch.
Gemeinde Thusis