Dieses Jahr finden die Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsperiode 2025 bis 2027 in die Gemeindebehörden statt. Gestützt auf Art. 11 der Gemeindeverfassung wird der 24. November 2024 als Wahlsonntag bestimmt.
Es sind gemäss Gemeindeverfassung die folgenden Mitglieder in die Behörden zu wählen:
– Gemeindeammann
– Gemeinderat (6 Mitglieder)
– Schulrat (4 Mitglieder, davon eine Person aus dem Gemeinderat)
– Baubehörde (4 Mitglieder, davon eine Person aus dem Gemeinderat)
– Geschäftsprüfungskommission (5 Mitglieder)
Vom Gemeinderat verzichten Thomas Rüegg (FDP) und Josef Nauer (FDP) auf eine erneute Wiederwahl. Für eine weitere Amtsperiode stellen sich zur Verfügung:
Gemeindeammann
Capaul Curdin, FDP
Gemeinderat
Casutt Werner, parteilos
Frauenfelder René, Mitte
Hürlimann Marlene, parteilos
Stjepanovic Veselin, Mitte
Schulrat
Vom Schulrat verzichten Hansueli Berger (parteilos) und Marlis Derungs (parteilos) auf eine erneute Wiederwahl. Für eine weitere Amtsperiode stellen sich zur Verfügung:
Ambühl Christoph, parteilos
Jehli Martin, FDP
Baubehörde
Von der Baubehörde verzichten Robert Widmer (Mitte) und Bryan Attenhofer (FDP) auf eine erneute Wiederwahl. Für eine weitere Amtsperiode stellen sich zur Verfügung:
Egger Peter, parteilos
Mani Daniel, FDP
Geschäftsprüfungskommission
Von der Geschäftsprüfungskommission verzichten Regula Bossi (FDP), Nicolina Laim (Mitte), Ivo Rohrer (GLP) und Robin Tillessen (parteilos) auf eine erneute Wiederwahl. Für eine weitere Amtsperiode stellt sich zur Verfügung:
Marugg Michael, Mitte
Ablauf
Jede und jeder Stimmberechtigte ist in eine Gemeindebehörde wählbar, wenn ihr bzw. ihm diese Fähigkeit nicht durch Strafurteil entzogen ist (Art. 5 Gemeindeverfassung).
Wer sich von den Stimmberechtigten der Gemeinde Thusis für die Übernahme eines öffentlichen Amtes interessiert, kann sich bis spätestens 30. September 2024 schriftlich bei der Gemeindekanzlei melden oder über Parteien, Vereine oder Gruppierungen melden lassen. Eine Parteizugehörigkeit ist nicht Voraussetzung um ein öffentliches Amt auszuüben. Alle Meldungen müssen Name, Vorname, Adresse, Geburtsjahr, Tätigkeit, Parteizugehörigkeit (wenn vorhanden) und die eigenhändige Unterschrift der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Ebenso muss ersichtlich sein, für welches Amt sich die Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen.
Die Gemeindekanzlei erstellt eine neutrale, nach dem Alphabet geordnete, Kandidatenliste (ohne Fotos) mit allen bis am 30. September 2024 eingegangenen Meldungen. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist ein Rückzug der Anmeldungen nicht mehr zulässig. Danach wird diese Liste zusammen mit dem Stimmrechtsausweis und den anderen Abstimmungsunterlagen den Stimmberechtigten zugestellt.
Formular für Kandidatur Amtsperiode 2025 – 2027
Gemeinde Thusis