Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) wird die Vermarkung des neuen Bestands der Gesamtmelioration Mutten öffentlich aufgelegt.
Auflageakten
- Planeinteilung Vermarkung Nr. 0, Massstab 1:18 000
- Pläne der Vermarkung Nrn. 31, 39, 40 und 42, Massstab 1:500
- Pläne der Vermarkung Nrn. 32–38, Massstab 1:1000
- Pläne der Vermarkung Nrn. 5154 und 5156, Massstab 1:5000
Zur Orientierung
- Eigentümer- und Parzellenverzeichnis
- Güterzettel Vermarkung neuer Bestand (wird jedem persönlich zugestellt)
Auflageort
Saal des Gemeindehauses Mutten
Auflagedauer
von Freitag, 4. Oktober, bis Montag, 4. November 2024, Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr
Auskunftserteilung
Der Obmann der Schätzungskommission Mutten und der ausführende Ingenieur stehen am Freitag, 18. Oktober 2024, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Auflagelokal zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
Einsprachen
Einsprachen gegen die Vermarkung, gegen fehlende oder falsch gesetzte Grenzzeichen sowie gegen nicht gemäss Neuzuteilung und Einsprachenerledigung vermarkte Grenzen sind bis spätestens Montag, 4. November 2024 (Poststempel), schriftlich und begründet an den Obmann der Schätzungskommission Mutten, Herr Hansjörg Hassler, Turvasch 89, 7433 Donat, zu richten.
Einsprachen gegen die Neuzuteilung sind nicht mehr möglich.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer