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Gemeinde Thusis
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Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
20. November 2024

Änderung der provisorischen Steuerrechnung

Die letzte definitive Veranlagungsverfügung gilt als Grundlage für die provisorischen Steuerrechnungen. Falls sich Ihr Einkommen oder Vermögen gegenüber dem Vorjahr massiv verändert hat, teilen Sie uns Ihre gewünschten Änderungen bis Ende November mit und Ihre provisorische Steuerrechnung, welche Sie jeweils im Januar erhalten, wird angepasst.

Für die Änderung der provisorischen Faktoren teilen Sie uns bitte folgende Beträge mit:

  • Steuerbares Einkommen
  • Satzbestimmendes Einkommen
  • Steuerbares Vermögen
  • Satzbestimmendes Vermögen

Provisorische Steuerrechnungen mit Beträgen unter Fr. 300.– werden aufgeschoben und erst bei Vorliegen der definitiven Veranlagung fakturiert.

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