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Gemeinde Thusis
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Notfallnummer für Wasserleitungsbrüche und Elementarschäden (Überschwemmungen, Erdrutsche etc.)
26. Dezember 2024

Feuerwerksverbot

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass gemäss Art. 18 Abs. 2 Polizeigesetz der Gemeinde Thusis, jegliches Abbrennen von Knallköpern, Feuerwerken und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten sind. Vom Verbot ausgenommen sind gemäss Art. 18 Abs. 3 Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane, soweit sie keine speziellen Lärmeffekte produzieren.

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gemeinde Thusis