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Gemeinde Thusis
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Notfallnummer für Wasserleitungsbrüche und Elementarschäden (Überschwemmungen, Erdrutsche etc.)
23. Juli 2025

Feuerwerkverbot Gemeinde Thusis

Hinsichtlich des Schweizer Nationalfeiertags am 1. August möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Entfachen von Feuer verboten ist, wenn Bauten, Anlagen und Pflanzbestände unmittelbar gefährdet werden. Jegliches Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerken und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen sind verboten.

Vom Verbot ausgenommen sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane, soweit sie keine speziellen Lärmeffekte produzieren.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Fest.

Gemeinde Thusis