Anlässlich seiner Sitzung vom 16. August 2021 hat der Gemeinderat von Thusis gestützt auf Art. 27 RPG und Art. 21 KRG (Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden) eine Planungszone für zwei Jahre erlassen. Die Planungszone umfasst die gesamte Parzelle Nr. 37 im kantonalen Arbeitsgebiet Thusis. Der entsprechende Perimeter ist im Plan «Planungszone Grundstück Nr. 37», Mst. 1:2’500 vom 13. Juli 2021 festgelegt. Die Planungszone wurde mit Beschluss des Gemeinderates Thusis vom 12. Juni 2023 um zwei Jahre bis am 16. August 2025 verlängert. Mit Verfügung vom 30. Juni 2023 hatte das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden (DVS) diesem Begehren zugestimmt.
Der Gemeinderat von Thusis hat am 26. Mai 2025 beschlossen, auf Grundlage von Art. 21 KRG die Planungszone um zwei Jahre, also bis am 16. August 2027 zu verlängern. Mit Verfügung vom 3. Juli 2025 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden (DVS) diesem Begehren zugestimmt.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen.
Die Anordnung der Planungszone gilt ab sofort bis zum Inkrafttreten der revidierten Ortsplanung, längstens während zwei Jahren. Vorbehalten bleibt eine weitere Verlängerung der Planungszone mit Zustimmung des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS).
Die Verlängerung dieser Planungszone kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum mit Planungsbeschwerde bei der Regierung des Kantons Graubünden angefochten werden (Art. 101 KRG). Der genaue Perimeter der Planungszone kann während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei von Thusis während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Einsprachen und Beschwerden kommt keine aufschiebende Wirkung zu.
Gemeinde Thusis