Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) und Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) werden nachstehende Akten öffentlich aufgelegt.
Auflageakten:
– Technischer Bericht
– Situation, Massstab 1:3500
– Normalprofile, Massstab 1:50
Auflageort:
Saal des Gemeindehauses Mutten
Auflagedauer:
von Freitag, 15. August, bis Montag, 15. September 2025, Montag bis Samstag, jeweils von 8.00 bis 17.00 Uhr
Einsprachelegitimation:
Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann sowie die betroffene Gemeinde und die gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen, sofern und soweit ihnen auch die Obergerichtsbeschwerde an das Bundesgericht offensteht.
Einsprachen:
Einsprachen gegen die Auflageakten sind bis spätestens Montag, 15. September 2025 (Poststempel), schriftlich an das Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, zu richten.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Daniel Buschauer