Gemäss Beschluss vom 25. August 2025 beabsichtigt der Gemeinderat, ein Landumlegungsverfahren zwecks Regelung der Erschliessung im Gebiet Roza einzuleiten. Das Landumlegungsverfahren wird mit dem Arealplanverfahren koordiniert fortgesetzt.
Gestützt auf Art. 65 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und mit Art. 29 ff. der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekannt gegeben:
Beizugsgebiet:
Das Landumlegungsgebiet umfasst die Parzellen Nrn. 37, 38, 42 und 1024 des Grundbuches Thusis.
Zweck der Landumlegungsverfahrens:
Ziel dieses Landumlegungsverfahrens ist es, die Erschliessungssituation, die Eigentumsverhältnisse und die Zufahrtsberechtigungen im Gebiet Roza neu zu regeln und Land für den öffentlichen Langsamverkehr sicherzustellen.
Auflageakten:
Plan Beizugsgebiet 1:500
Auflagefrist:
09.10.2025 bis 08.11.2025
Auflageort/Zeit:
Bauamt Gemeinde Thusis während den Büroöffnungszeiten
Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Landumlegungsverfahrens im Gebiet Roza und gegen die Abgrenzung des Landumlegungsgebietes sind während der öffentlichen Auflage schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Landumlegung Gebiet Roza Thusis
Thusis, 09.10.2025