Die Gemeinde Thusis ersucht die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften, längs öffentlicher Strassen, bis am 31. Oktober 2025, die in das Strassenprofil ragenden Äste und Sträucher auf eine Höhe von 4.5 m und einen Profilabstand von 0.30 m zurückzuschneiden.
Äste und Sträucher, die in das Trottoir ragen, sind auf eine Höhe von 3.5 m und einen Profilabstand von 0.30 m zurückzuschneiden.
Es ist darauf zu achten, dass die Strassenbeleuchtung und Signalisationstafeln nicht durch Bäume und Sträucher eingeschränkt wird.
Nach Ablauf der angesetzten Frist ist die Gemeinde berechtigt, in Gefahrenbereichen Sträucher und Bäume auf Kosten des Eigentümers zurückzuschneiden. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Bei Fragen und Unklarheiten kontaktieren Sie bitte unsere Abteilung Betriebe, 081 650 09 40
Besten Dank für das Verständnis.
Gemeinde Thusis