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Gemeinde Thusis
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19. November 2025

Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen

Im Januar 2026 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern in Rechnung gestellt. Die letzte definitive Veranlagungsverfügung gilt als Grundlage für die provisorischen Steuerrechnungen. Haben sich nun Einkommen oder Vermögen gegenüber dem Vorjahr stark verändert, kann beim Steueramt Thusis eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren beantragt werden. Gesuche können per E-Mail an steueramt@thusis.ch bis Ende November eingereicht werden. Folgende Angaben werden zwingend benötigt:

Name, Geburtsdatum sowie AHV-Nummer

  • Steuerbares Einkommen und Satzbestimmendes Einkommen
  • Steuerbares Vermögen und Satzbestimmendes Vermögen

Wird auf Wunsch der oder des Steuerpflichtigen eine tiefere provisorische Rechnung ausgestellt, ist dieser reduzierte Betrag für die Verzugszinsberechnung irrelevant, wenn der definitiv geschuldete Betrag höher ausfällt. Das heisst, die Verzugszinsberechnung basiert auf dem ursprünglichen höheren Betrag.
Zudem wird bei einer tieferen provisorischen Steuerrechnung der Gesamtbetrag am mittleren Verfall (31. März) fällig, das heisst, die Aufteilung der Rechnung auf zwei Zahlungstermine entfällt.
Bei einer höheren provisorischen Steuerrechnung wird der noch ausstehende Betrag der alten Rechnung ebenfalls am mittleren Verfall (31. März) fällig. Die Differenz zwischen der alten und der neuen Rechnung ist hingegen innert 90 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen.

 

Provisorische Steuerrechnungen mit Beträgen unter Fr. 300.– werden aufgeschoben und erst bei Vorliegen der definitiven Veranlagung fakturiert.

Steueramt Thusis