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Gemeinde Thusis
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19. November 2025

Verfügung Einführung Tempo-30-Zonen in Thusis

Mit Eingabe vom 24. Oktober 2025 ersuchte die Gemeinde Thusis die Kantonspolizei Graubünden um Einführung von Tempo-30-Zonen in Thusis.
Die Verkehrstechnik der Kantonspolizei Graubünden hat das Begehren geprüft und ist damit einverstanden.
Gestützt auf Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 lit. e) der kantonalen Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) verfügt die Kantonspolizei Graubünden:

  1. In der Gemeinde Thusis wird die Höchstgeschwindigkeit auf dem Übernollaweg, zwischen der Einmündung Domleschgerstrasse und der Parzelle 580 (Werkhof Übernolla); auf der Heinzenbergstrasse, zwischen der Abzweigung Steinigs Wegli und der Gemeindegrenze Masein sowie auf dem Dalauserweg und dem Lärchenwaldweg auf 30 km/h festgelegt und je eine Tempo-30-Zone eingeführt.
  2. Die Massnahmen treten nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Aufstellen und Anbringen der entsprechenden Signalisation / Markierung in Kraft.
  3. Das Anbringen der Signalisation / Markierung erfolgt im Einvernehmen mit der Kantonspolizei Graubünden, Fachdienststelle Verkehrstechnik.
  4. Gegen die vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 28 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden Verwaltungsbeschwerde erhoben.

Kantonspolizei Graubünden