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Gemeinde Thusis
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30. Dezember 2025

Einführung einer Tempo-30-Zone in der Fraktion Mutten der Gemeinde Thusis

Von der Kantonspolizei verfügt am 10.12.2025 und im Kantonsamtsblatt am 17.12.2025 publiziert (Mitteilungsdatum).
Publikation Kantonsamtsblatt

In der Gemeinde Thusis wird die Höchstgeschwindigkeit in der Fraktion Mutten auf dem ganzen unteren Innerortsabschnitt der V731.10 Muttenstrasse, auf dem oberen Innerortsabschnitt der V731.10 Muttenstrasse bis Höhe der Parzelle Nr. 3363, auf der Dorfstrasse sowie auf der alten Muttnerstrasse von der V731.10 Muttenstrasse bis Höhe der Parzelle Nr. 3399 auf 30 km/h festgelegt und eine Tempo-30-Zone eingeführt.

Gegen vorliegende Verfügung kann gestützt auf Art. 28 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG; BR 370.100) innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel unter Beilage der verfügbaren Beweismittel und des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Kantonspolizei Graubünden

Der Kommandant

Oberst Walter Schlegel