Gemäss Beschluss vom 25. August 2025 beabsichtigte der Gemeinderat, ein Landumlegungsverfahren zwecks Regelung der Erschliessung im Gebiet Roza einzuleiten. Das Landumlegungsverfahren wird mit dem Arealplanverfahren Roza koordiniert fortgesetzt. Gestützt auf Art. 65 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 29 ff. der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wurde diese Absicht im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde und im Kantonsamtsblatt bekanntgegeben. Im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 9. Oktober bis 8. November 2025 ging eine schriftliche Einsprache ein, welche eine Anpassung des Beizugsgebiets forderte. Mit Beschluss vom 15.12.2025 hat der Gemeinderat entschieden, das Beizugsgebiet anzupassen.
In Anwendung von Art. 30 Abs. 2 KRVO ist demnach die öffentliche Auflage zu wiederholen. Gestützt auf Art. 65 KRG und Art. 29 ff. KRVO wird diese Absicht wie folgt bekannt gegeben:
Beizugsgebiet
Das Landumlegungsgebiet umfasst die Parzellen Nrn. 37, 38, 40, 41, 42, 1024 und 36 des Grundbuches Thusis.
Zweck der Landumlegungsverfahrens
Ziel dieses Landumlegungsverfahrens ist es, die Erschliessungssituation, die Eigentumsverhältnisse und die Zufahrtsberechtigungen im Gebiet Roza neu zu regeln und Land für den öffentlichen Langsamverkehr sicherzustellen.
Auflageakten
Plan Abgrenzung Beizugsgebiet 1:2’500, Datum 4. Dezember 2025
Auflagefrist
8.1.2026 bis 9.2.2026
Auflageort/Zeit
Bauamt Gemeinde Thusis während den Büroöffnungszeiten
Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Landumlegungsverfahrens im Gebiet Roza und gegen die Abgrenzung des Landumlegungsgebietes sind während der öffentlichen Auflage schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinde Thusis