Der Gemeinderat besteht aus dem Gemeindeammann als Vorsitzendem, dem Vizegemeindeammann und fünf weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst und wählt den Vizegemeindeammann.
Der Gemeindekanzlist oder seine Stellvertretung nehmen an den Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teil.
Der Gemeindeammann beruft den Gemeinderat so oft wie nötig ein. Auf Verlangen von zwei Mitgliedern hat der Gemeindeammann eine ausserordentliche Sitzung einzuberufen.
Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind.
Der Gemeinderat ist die oberste vollziehende Behörde der Gemeinde. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht, durch die Gemeindeverfassung oder sonstige Gemeindeerlasse einem anderen Organ übertragen sind. Der Gemeinderat vertritt die Gemeinde gegen aussen und vor Gericht.
Gemeinderat Amtsperiode 2022 – 2024
Allgemeines und Finanzen
Curdin Capaul, Gemeindeammann, FDP
Kontakt
Kultur / Sport / Freizeit / Gesundheit / Soziale Sicherheit
Thomas Rüegg, Vize – Gemeindeammann, FDP
Kontakt
Bildung
Werner Casutt, parteilos
Kontakt
Volkswirtschaft
René Frauenfelder, Mitte
Kontakt
Umweltschutz und Raumordnung
Marlene Hürlimann, parteilos
Kontakt
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Josef Nauer, FDP
Kontakt
Verkehr
Veselin Stjepanovic, Mitte
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