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Gemeinde Thusis
Öffnungs­zeiten
  • Schalter
  • Montag, Mittwoch und Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag geschlossen.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
  • Telefonische Auskünfte
  • Montag – Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
Betriebe

Wasser

Ihre Ansprechspartner

Peter Müller, Bereichsleiter
Stephan Rottensteiner, Brunnenmeister
Roland Ardüser

Dienstleistungen / Zuständigkeiten

Die Wasserversorgung der Gemeinde Thusis ist verantwortlich für die einwandfreie Produktion, Lagerung und Lieferung des Nahrungsmittels Wasser. Das Trinkwasser der Gemeinde Thusis wird aus 15 Quellen und 3 Grundwasserpumpwerken gewonnen. Die verletzlichen Wasserressourcen müssen wirksam geschützt werden und die Fassungen der natürlichen Ressource muss sorgfältig geschehen.

Wasserqualität

Französische Wasserhärte: 16.5°–26.7°
Leitfähigkeit: 445
ph-Wert: 8.0

Grundgebühr

Für alle an die Wasserversorgung angeschlossenen Liegenschaften wird eine jährlich wiederkehrende Bereitstellungs- und Beanspruchungsgebühr erhoben. Massgebend ist der Frischwasserverbrauch in m3 pro Jahr. Die Gemeindeversammlung legt den Gebührenansatz in einem separaten Tarif fest.

Die Grundgebühr wird am Jahresende anhand der Zählerablesung für das abgelaufene Jahr in Rechnung gestellt.

Mengengebühr

Für den Frischwasserverbrauch wird eine periodisch zu leistende Gebühr pro m3 gemäss Wasserzähler erhoben.

Die Gemeindeversammlung legt den Gebührenansatz in einem separaten Tarif fest. Zeigt ein Wasserzähler den Wasserverbrauch offensichtlich unrichtig an oder bleibt er stehen, wird das seit der letzten Ablesung bezogene Wasser nach dem Verbrauch im gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres bestimmt, wobei Änderungen im Wasserbedarf zu berücksichtigen sind.

Die Mengengebühr wird nach den Weisungen des Gemeinderates den Hauseigentümern, bei Stockwerkeigentum der Verwaltung, in Rechnung gestellt. Sie ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins nach dem beim Kanton geltenden Prozentsatz verrechnet. Der Gemeinde steht ein gesetzliches Pfandrecht gem. Art. 131 EG zum ZGB zu.

Fraktion Mutten

Ab dem 01.01.2023 gilt für die Wasserversorgung Mutten, das Wasserversorgungsgesetz der Gemeinde Thusis. Per 31.12.2022 wird die bestehende Übergangslösung betreffend der Verrechnung des Wasserbezuges aufgehoben.