Ihre Ansprechpartner
Philipp Berri Bereichsleiter
Silvana Guenzi
Rita Thöni
Mutationen im Amicus
- Ableben des Hundes
- Besitzerwechsel (Übernahme bzw. Weitergabe)
- Namensänderungen
Mitteilung ans Einwohneramt
- Anmeldung des Hundes
- Ableben des Hundes
- Besitzerwechsel
- Namensänderungen
Wichtig
Die Anmeldung des Hundes muss innert 30 Tagen der Gemeinde mitgeteilt werden.
Dazu benötigen wir eine Kopie des Hundepasses mit der Chipnummer und den Angaben des Hundes. Dies kann auch mittels Formularen in unserem Onlineschalter erledigt werden.
Gestützt auf die geänderten Art. 16 und 17 TSV müssen gemäss Regierungsbeschluss vom 22. Februar 2005 (RB Nr. 231) im Kanton Graubünden alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS registriert werden.
Für über drei Monate alte Hunde, welche auf dem Gebiet der Gemeinde Thusis gehalten werden, ist eine Steuer durch den Hundehalter zu entrichten.
Diese beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CHF 180.00 jährlich. Wird der Hund nicht während des ganzen Jahres auf dem Gebiet der Gemeinde Thusis gehalten, ist die Steuer pro rata, mindestens jedoch für drei Monate, geschuldet.
Von der Hundesteuer befreit sind:
- Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden
- Lawinenhunde
- Katastrophenhunde
- Blindenführ- und Gehörlosenhunde sowie Herdenschutzhunde
- Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung des Kantons Graubünden