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Gemeinde Thusis
Öffnungs­zeiten
  • Schalter
  • Montag, Mittwoch und Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag geschlossen.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
  • Telefonische Auskünfte
  • Montag – Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
Finanzen

Hunde­­steuer

Ihre Ansprechpartner

Philipp Berri Bereichsleiter
Silvana Guenzi
Rita Thöni

Mutationen im Amicus

  • Ableben des Hundes
  • Besitzerwechsel (Übernahme bzw. Weitergabe)
  • Namensänderungen

Mitteilung ans Einwohneramt

  • Anmeldung des Hundes
  • Ableben des Hundes
  • Besitzerwechsel
  • Namensänderungen

Wichtig

Die Anmeldung des Hundes muss innert 30 Tagen der Gemeinde mitgeteilt werden.
Dazu benötigen wir eine Kopie des Hundepasses mit der Chipnummer und den Angaben des Hundes. Dies kann auch mittels Formularen in unserem Onlineschalter erledigt werden.

Gestützt auf die geänderten Art. 16 und 17 TSV müssen gemäss Regierungsbeschluss vom 22. Februar 2005 (RB Nr. 231) im Kanton Graubünden alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS registriert werden.

Für über drei Monate alte Hunde, welche auf dem Gebiet der Gemeinde Thusis gehalten werden, ist eine Steuer durch den Hundehalter zu entrichten.
Diese beträgt für den ersten Hund CHF 100.00 und für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund CHF 180.00 jährlich. Wird der Hund nicht während des ganzen Jahres auf dem Gebiet der Gemeinde Thusis gehalten, ist die Steuer pro rata, mindestens jedoch für drei Monate, geschuldet.

Von der Hundesteuer befreit sind:

  • Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden
  • Lawinenhunde
  • Katastrophenhunde
  • Blindenführ- und Gehörlosenhunde sowie Herdenschutzhunde
  • Schweisshunde mit gültiger Nachsuchebewilligung des Kantons Graubünden