Formulare
Anmeldung Warenmarkt
Die Anmeldung für die Warenmärkte muss spätestens 20 Tage vor dem Markttag dem Einwohneramt vorliegen.
Dem Gesuch ist beizulegen
Ausländische Marktfahrer müssen eine gültige Arbeitsbewilligung beilegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Marktverordnung.