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Gemeinde Thusis
Öffnungs­zeiten
  • Schalter
  • Montag, Mittwoch und Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag geschlossen.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
  • Telefonische Auskünfte
  • Montag – Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
Formulare

Unternehmungen / Betriebe

Meldepflicht

Jedes kaufmännisch geführte Gewerbe in Thusis unterliegt der Meldepflicht (kantonales Einwohnerregistergesetz (ERG), Verordnung zum Einwohnerregistergesetz (ERV) sowie Art. 24 Gesetz über die Erhebung der Gäste- und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Thusis / Gemeinde Mutten)

Meldefrist

Zuzüge, Neugründungen, Namens- und Rechtsformänderungen wie auch Wegzüge oder Aufgaben müssen innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden.

Dies gilt für folgende «Natürliche» und «Juristische» Personen:

  • Einzelunternehmungen
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften
  • Vereine und Stiftungen
  • Zweigniederlassungen und Filialen