Ihre Ansprechpartner
Anita Pasini, Abteilungsleiterin
Natascha Cubadda
Markus Meuli
Sozialhilfe
Personen mit Wohnsitz in Thusis, die sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befinden, haben Anspruch auf finanzielle Hilfe.
Die Sozialhilfeleistungen werden individuell berechnet. Die Berechnung erfolgt gestützt auf die kantonale Gesetzgebung und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Gemeinde Thusis entscheidet über die zu gewährenden Sozialhilfeleistungen.
Der Regionale Sozialdienst Mittelbünden, T 081 257 52 75 oder rsd.mittelbuenden@soa.gr.ch, führt die Abklärungen mit den Hilfesuchenden durch. Das Gesuch um materielle Sozialhilfe wird an das Gemeindesozialamt zur Beurteilung zugestellt.
Alimentenbevorschussung
Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die berechtigte Person beim Sozialamt der Gemeinde Thusis einen Antrag auf Inkassohilfe oder Bevorschussung einreichen. Auf Ersuchen kann die Gemeinde Thusis die Unterhaltsbeiträge bevorschussen und Sie bei den Inkassobemühungen beratend unterstützen.