Grundsatz
Schulische Integration heisst, Schülerinnen und Schüler in der Volksschule ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Muttersprache oder Nationalität, ihrer körperlichen oder geistigen Voraussetzungen gemeinsam an Bildung und Erziehung teilhaben lassen.
An unserer Schule werden alle Kinder mit besonderen Förderbedarf in der Regelklasse integrativ gefördert.
Integrative Förderung ohne Lernzielanpassung (IF oL)
Die Integrative Förderung ohne Lernzielanpassung erfolgt insbesondere bei Teilleistungsschwächen.
Schülerinnen und Schüler, die Teilleistungsschwächen wie z. B. Lese- Rechtschreib- und Rechenschwäche sowie Verhaltens- oder Wahrnehmungsschwierigkeiten aufweisen, die nach längerer Krankheit in die Schule zurückkehren, die Unterstützung benötigen beim Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten oder eine besondere Begabung aufweisen, werden im Rahmen des geltenden Lehrplans gefördert.
Integrative Förderung mit Lernzielanpassung (IF mL)
Eine Lernzielanpassung erfolgt, wenn eine deutliche und anhaltende Überforderung bei der Bewältigung der schulischen Anforderung vorliegt. Ursachen dieser Überforderung können auch komplexe Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten beinhalten. Die Lernzielanpassung kann hilfreich sein, wenn bisherige Fördermassnahmen die schulische Überforderung nicht zu beseitigen vermochten oder mit der Lernzielanpassung ein hoher Leidensdruck gemildert wird. Für die einzelne Schülerin, den einzelnen Schüler gelten individuelle Lernziele.
Für eine Lernzielanpassung muss ein schulpsychologisches Gutachten eingeholt werden. Der Entscheid über die Umsetzung der Lernzielanpassung obliegt der Schulträgerschaft.