In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Urnengemeinde am 14. Juni 2026 beschlossenen Teilrevision Nutzungsplanung «Unterwerk Rheinau» der Gemeinde Thusis statt.
Gegenstand: Teilrevision Nutzungsplanung Unterwerk Rheinau
Auflageakten
Ortsplanung:
Verbindlich
Änderung Genereller Erschliessungsplan, Mst. 1:1’000
Orientierend
Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Art. 47 RPV
Beilage A: Standortevaluation Kraftwerke Hinterrhein, Ersatz Unterwerk Rheinau und neuer Standort Süd Gemeinde Thusis
Beilage B: Kraftwerke Hinterrhein AG, Grobkonzept Erneuerung Unterwerk Rheinau
Beilage C: Vorprüfungsbericht ARE GR
Übersichtsplan Änderung Genereller Erschliessungsplan (orientierend), Mst. 1:1’000
Auflagefrist:
30 Tage (vom 18. Juni 2026 bis 18. Juli 2026)
Auflageort/Zeit:
Gemeindekanzlei Thusis, Untere Gasse 1, 7430 Thusis während der Öffnungszeiten, Telefon 081 650 09 32, sowie auf der Website der Gemeinde (www.thusis.ch)
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Teilrevision der Nutzungsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Beilage Unterwerk Rheinau Änderungsplan – verbindlich
Beilage Unterwerk Rheinau Vorprüfungsbericht – orientierend
Beilage Unterwerk Rheinau TR_NUP Übersichtsplan – orientierend
Beilage Unterwerk Rheinau Standortevaluation Unterwerk – orientierend
Beilage Unterwerk Rheinau PMB_TR_NUP Beschluss – orientierend
Beilage Unterwerk Rheinau Erneuerung Grobkonzept – orientierend
Gemeinde Thusis