#preloader { display: none }
Gemeinde Thusis
Öffnungs­zeiten
  • Schalter
  • Montag, Mittwoch und Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag geschlossen.
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
  • Telefonische Auskünfte
  • Montag – Freitag
  • 08.30 – 11.30 und 14.00 – 17.00 Uhr

 

Notfälle für Werkdienst, Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Ausserhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns bei Notfällen unter folgender Nummer: 081 650 09 49
Kanzlei

Tourismus­förderungs­abgabe

Ihre Ansprechpartner

Philipp Berri, Bereichsleiter
Silvana Guenzi
Rita Thöni

Informationen

Die Einnahmen aus der Gästeabgabe sind zur Finanzierung des Unterhalts, für die Weiterentwicklung touristischer Anlagen sowie zur Unterstützung von Veranstaltungen zu verwenden, welche für Gäste geschaffen und von ihnen in überwiegendem Masse benützt werden können. Die Einnahmen aus der Tourismusförderungsabgabe sind im Interesse der steuerpflichtigen Personen, insbesondere für die Finanzierung von Marketingaktivitäten, touristischen Infrastrukturen sowie sportlichen und kulturellen Anlässen zu verwenden. Sie dürfen nicht für die Finanzierung ordentlicher Gemeindeaufgaben eingesetzt werden.

Abgabepflichtige

Gemäss Art. 11 und Art. 12 des Tourismusgesetzes der Gemeinde Thusis unterliegen folgende Unternehmungen der Tourismusförderungsabgabe:

  1. Gesellschaften mit oder ohne juristische Persönlichkeit, sofern sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung der Gesellschaft in der Gemeinde Thusis befindet;
  2. selbständig erwerbende Personen, sofern der steuerrechtliche Wohnsitz oder Aufenthalt der selbständig erwerbstätigen Personen in der Gemeinde Thusis befindet;
  3. Personen, welche die Bedingungen obgenannter Kategorien nicht erfüllen, unterliegen ebenfalls der Tourismusförderungsabgabe, wenn sie in der Gemeinde Inhaber, Teilhaber oder Nutzniesser von Betrieben sind bzw. Betriebsstätten/Filialen, Geschäftsstellen oder Briefkastenfirmen sind;
  4. Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Aparthotels, Clubhotels, Pensionen, Gasthöfe, Berghäuser, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, Erholungsheime usw.;
  5. Vermieter von Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Privatzimmern sowie von Standplätzen für Wohnwagen, Zelte, Wohnmobile usw.;
  6. Restaurants, Bars, Dancings, Clublokale, Diskotheken usw.;
  7. Bergbahn- und Skiliftunternehmungen, Thermalbäder, Schluchtbetriebe usw.;
  8. Sportschulen und Anbieter von Freizeitaktivitäten wie Schneesportschulen, Bergführer usw., Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe wie Banken, Versicherungsvertretungen, Kioske, Imbissbuden,
    Caterer, Tankstellen, Reisebüros, Lebensmittelgeschäfte, Telekommunikationsanbieter usw.;
  9. Selbständigerwerbende wie Anwälte, Architekten, Ärzte, Therapeuten, Consultants, Immobilientreuhänder, Ingenieure, Notare, Treuhänder, Vermögensverwalter;
  10. Handwerksbetriebe des Bauhaupt- und Nebengewerbes sowie Betriebe für Personen- und Gütertransporte;
  11. Landwirtschaftsbetriebe.